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Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht


Allgemeine Informationen

Befreiung von der Ausweispflicht

Leistungsbeschreibung

Personen,

→ für die eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt ist oder die von einer Person          

     mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden,

→ die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim 

     oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder

→ sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit                           

     bewegen können

können auf Antrag von der Pflicht, einen gültigen Ausweis zu besitzen, befreit werden.

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde der

Einheitsgemeinde Stadt Jerichow

                                          Karl-Liebknecht- Straße 10

                                          39319 Jerichow

                                          Tel. 039343 927 37 oder 927 40

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

→ bisheriger Personalausweis oder Reisepass

→ Geburts- oder Eheurkunde im Original

→ bei Personen, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist: die     

    Bestellungsurkunde oder der Beschluss des Amtsgerichtes im Original

→ bei Personen, die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich 

     beglaubigte Vollmacht im Original

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Befreiung von der Ausweispflicht sollte beantragt werden, bevor der vorhandene 

Personalausweis bzw. Reisepass ungültig wird.

 

Bearbeitungsdauer

Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, wird der Antrag kurzfristig bearbeitet.

 

Rechtsgrundlage

§1 Abs. 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)

 

Was sollte ich noch wissen?

→ Die Antragstellung kann durch die Betreuerin/den Betreuer, die vertretungs-  

     berechtige Person oder durch die ausweispflichtige Person selbst erfolgen.

→ Der/die Ausweisinhaber/in erhält eine Bescheinigung darüber, dass er/sie von der 

     Ausweispflicht befreit ist.

→ Die Bescheinigung wird grundsätzlich unbefristet und ohne Lichtbild erteilt und 

     enthält alle Daten (ausgenommen Augenfarbe und Größe), die auch im

     Personalausweis eingetragen worden wären.

→ Eine Auslandsreise kann mit dieser Bescheinigung nicht durchgeführt werden.

→ Sollten noch Bankvollmachten erteilt werden müssen oder notarielle

     Rechtsgeschäfte (z. B. Testament oder Grundstücksangelegenheiten) zu klären   

     sein, ist die Neubeantragung eines Personalausweises zu empfehlen.


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Stadt Jerichow, Karl-Liebknecht-Straße 10
39319 Stadt Jerichow

Frau Hermes
Zi.: 002
Stadt Jerichow, Karl-Liebknecht-Straße 10
39319 Jerichow
Telefon (039343) 927 - 37



Formulare

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