Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
Allgemeine Informationen
Befreiung von der Ausweispflicht
Leistungsbeschreibung
Personen,
→ für die eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt ist oder die von einer Person
mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden,
→ die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim
oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
→ sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit
bewegen können
können auf Antrag von der Pflicht, einen gültigen Ausweis zu besitzen, befreit werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde der
Einheitsgemeinde Stadt Jerichow
Karl-Liebknecht- Straße 10
39319 Jerichow
Tel. 039343 927 37 oder 927 40
Welche Unterlagen werden benötigt?
→ bisheriger Personalausweis oder Reisepass
→ Geburts- oder Eheurkunde im Original
→ bei Personen, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist: die
Bestellungsurkunde oder der Beschluss des Amtsgerichtes im Original
→ bei Personen, die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich
beglaubigte Vollmacht im Original
Welche Gebühren fallen an?
Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Befreiung von der Ausweispflicht sollte beantragt werden, bevor der vorhandene
Personalausweis bzw. Reisepass ungültig wird.
Bearbeitungsdauer
Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, wird der Antrag kurzfristig bearbeitet.
Rechtsgrundlage
§1 Abs. 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
Was sollte ich noch wissen?
→ Die Antragstellung kann durch die Betreuerin/den Betreuer, die vertretungs-
berechtige Person oder durch die ausweispflichtige Person selbst erfolgen.
→ Der/die Ausweisinhaber/in erhält eine Bescheinigung darüber, dass er/sie von der
Ausweispflicht befreit ist.
→ Die Bescheinigung wird grundsätzlich unbefristet und ohne Lichtbild erteilt und
enthält alle Daten (ausgenommen Augenfarbe und Größe), die auch im
Personalausweis eingetragen worden wären.
→ Eine Auslandsreise kann mit dieser Bescheinigung nicht durchgeführt werden.
→ Sollten noch Bankvollmachten erteilt werden müssen oder notarielle
Rechtsgeschäfte (z. B. Testament oder Grundstücksangelegenheiten) zu klären
sein, ist die Neubeantragung eines Personalausweises zu empfehlen.
Ansprechpartner
OrdnungsamtStadt Jerichow, Karl-Liebknecht-Straße 10
39319 Stadt Jerichow
Frau Hermes
Zi.: 002
Stadt Jerichow, Karl-Liebknecht-Straße 10
39319 Jerichow
(039343) 927 - 37
Formulare
- Allgemeine Information zur Befreiung von der Ausweispflicht
- Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
- Ärztliches Attest