Heiraten in Jerichow
Eheschließungen im Standesamt Jerichow
Den Bund für´s Leben können Sie in der Stadt Jerichow in drei verschieden Räumen schließen: |
Wir bieten einen im Oktober 2012 neu hergerichteten Trauraum im Rathaus der Stadt Jerichow, in dem stilvolle Eheschließungen durchgeführt werden. Der Raum bietet Platz für bis zu 30 Personen. Das warme Ambiente mit dem „Sternenhimmel“ über dem Brautpaar vermittelt Ihnen eine angenehme Atmosphäre. |
Ein weiterer Trauraum ist das Sommerrefektorium des Klosters Jerichow, in dem von Mai bis September Ehen geschlossen werden können. Er bietet Platz für 40 Gäste. Das Sommerrefektorium ist ein sehr repräsentativer 2-schiffiger Raum mit einem Kreuzgewölbe, der durch drei Säulen mit einzigartig erhaltenen Kapitellen geteilt wird. |
Der dritte Trauraum, der ganzjährig für Eheschließungen zur Verfügung steht, ist der ehemalige Malzkeller im Kloster Jerichow. Er bietet Platz für bis zu 100 Personen.
Beim ehemaligen Malzkeller handelt es sich um einen ebenerdigen Raum, der barrierefrei betreten werden kann. Sein helles und romantisches Ambiente ermöglicht unvergessliche Eheschließungen in einer einmaligen Atmosphäre.
Das Sommerrefektorium bzw. der Malzkeller werden von der Stiftung Kloster Jerichow gegen eine Raumnutzungsgebühr vermietet. Die ansprechend gestaltete Klosteranlage vervollkommnet die Umrahmung Ihrer Eheschließung. Es werden optimale Möglichkeiten geboten, um z. B. einzigartige Hochzeitsfotos zu machen. Nähere Informationen zu den Räumlichkeiten des Klosters Jerichow und den Möglichkeiten, die Ihnen die Klosteranlage zur Umrahmung Ihrer Eheschließung bzw. Gestaltung Ihrer Hochzeitsfeier bieten kann, erfahren auf der Internetseite der Stiftung Kloster Jerichow.
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Wir würden uns sehr freuen, Ihre Ehe
bei uns in Jerichow schließen zu dürfen.
Allgemeine Informationen zu unseren Eheschließungen
Bei unseren Eheschließungen ist die Begleitung mit Musik eine Selbstverständlichkeit. Im Sommerrefektorium und im Malzkeller kann auch Livemusik gespielt werden. Auf Wunsch werden die Ansprachen individuell und persönlich gestaltet. Heiraten können Sie in Jerichow an allen Wochentagen einschließlich den Samstagen. Freitags und samstags sind Eheschließungen bis 13.00 Uhr möglich. Die Eheschließungen erfolgen im Stundentakt. Wunschtermine werden vorreserviert. Sollten Sie Trauzeugen bei Ihrer Eheschließung wünschen, so sind vorab die Namen und Anschriften anzugeben. Ein entsprechendes Formular finden Sie HIER. |
Gebühren, die bei einer Eheschließung anfallen bzw. anfallen können:
Anmeldung der Eheschließung beim Wohnsitzstandesamt | 50,00 € |
Durchführung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt als dem Wohnsitzstandesamt | 30,00 € |
Eheurkunde | 10,00 € |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeit (außerhalb der Öffnungszeit = Freitag ab 12.00 Uhr oder Samstag) | 100,00 € |
Aufenthaltsbescheinigung der Meldestelle | á 8,00 € |
Evtl. Namenserklärungen Kind | á 30,00 € |
Stammbuch (abhängig vom Buch, das ausgesucht wurde) | ca. 25,00 - 30,00 € |
Bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegende Unterlagen:
Benötigte Unterlagen | Hinweise | Wo sind die Unterlagen erhältlich? |
1. Unterlagen, die von beiden Verlobten generell vorzulegen sind: | ||
Gültiger Personalausweis oder Reisepass | Meldebehörde | |
Aufenthaltsbescheinigung | Die Aufenthaltbescheinigung sollte bei der Anmeldung der Eheschließung nicht älter als zwei Wochen sein. | Meldebehörde |
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister | Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ist nicht die Geburtsurkunde. | Standesamt des Geburtsortes |
2. Ist ein Verlobter oder sind beide verhindert, die Eheschließung anzumelden zzgl: | ||
Vollmacht | Die Vollmacht, die von demjenigen Verlobten auszufüllen ist, der nicht mit zur Anmeldung kommt, kann formlos sein. Vorgefertigte Vollmachtsformulare sind aber auch auf unserer Internetseite erhältlich. [Link] |
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3. Sind bereits gemeinsame Kinder vorhanden zzgl: | ||
Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder | Standesamt des Geburtsortes | |
Vaterschaftsanerkennung | Erhältlich bei der Behörde, die die Vaterschaftsanerkennung beurkundet hat (z.B. Standesamt der Geburt, Jugendamt) | |
Sorgerechtserklärung | vorzulegen für den Fall, dass die gemeinsame Sorge erklärt wurde | Jugendamt |
4. War einer der Verlobten oder beide schon einmal verheiratet zzgl: | ||
Heiratsurkunde der letzten Ehe / Lebenspartnerschaft | Standesamt, bei dem die letzte Ehe / Lebenspartnerschaft geschlossen wurde | |
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk | Scheidungsurteil ist vorzulegen, wenn die letzte Ehe / Lebens-partnerschaft geschieden wurde | Amtsgericht, welches die Ehe geschieden / Lebenspartnerschaft aufgehoben hat |
Sterbeurkunde des letzten Ehepartners / Lebenspartners | Sterbeurkunde ist vorzulegen, wenn die letzte Ehe durch den Tod des Ehepartners aufgelöst wurde | Standesamt, welches den Sterbefall des Ehepartners / Lebenspartners beurkundet hat (Sterbeort) |
Bei Anmeldungen zur Eheschließung mit Auslandsberührung oder bei der Beantragung von Ehefähigkeitszeugnissen sind weitere Unterlagen notwendig.
Da diese sehr vielfältig sein können, ist eine Vorsprache im Standesamt dringend erforderlich.