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Sonstige Beurkundungen

Beurkundung von Erklärungen im Standesamt

 

Art der Erklärung

Vorzulegende Unterlagen

Hinweise

Vaterschaftsanerkennung

Gültiges Personaldokument

 

wenn vorhanden: Geburtsurkunden von Mutter und Vater

Vaterschaftsanerkennungen können nur wirksam werden, wenn die Mutter und der Vater persönlich eine entsprechende Erklärung abgegeben haben. (Vertretung durch eine dritte Person ist nicht möglich)

Vaterschaftsanerkennungen können auch vor dem Jugendamt erklärt werden.

Sind die Mutter oder der Vater minderjährig bzw. ist die Mutter zum Zeitpunkt der Vaterschaftsanerkennung noch verheiratet, wird empfohlen, sich vorab beim Standesamt oder Jugendamt zu den Erfordernissen einer Vaterschaftsanerkennung zu erkundigen.

Kirchenaustritt

Gültiges Personaldokument

 

wenn vorhanden: Geburtsurkunde und Taufbescheinigung

Der Kirchenaustritt wird nur wirksam, wenn er persönlich beim Wohnsitzstandesamt erklärt wurde. (Vertretung ist nicht möglich)

Gebühr: 30,00 Euro

Namenserklärungen

Da Namenserklärungen sehr vielseitig sein können, ist eine Vorsprache im Standesamt dringend erforderlich.