Vaterschaftsanerkennung
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Gültiges Personaldokument
wenn vorhanden: Geburtsurkunden von Mutter und Vater
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Vaterschaftsanerkennungen können nur wirksam werden, wenn die Mutter und der Vater persönlich eine entsprechende Erklärung abgegeben haben. (Vertretung durch eine dritte Person ist nicht möglich)
Vaterschaftsanerkennungen können auch vor dem Jugendamt erklärt werden.
Sind die Mutter oder der Vater minderjährig bzw. ist die Mutter zum Zeitpunkt der Vaterschaftsanerkennung noch verheiratet, wird empfohlen, sich vorab beim Standesamt oder Jugendamt zu den Erfordernissen einer Vaterschaftsanerkennung zu erkundigen.
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Kirchenaustritt
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Gültiges Personaldokument
wenn vorhanden: Geburtsurkunde und Taufbescheinigung
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Der Kirchenaustritt wird nur wirksam, wenn er persönlich beim Wohnsitzstandesamt erklärt wurde. (Vertretung ist nicht möglich)
Gebühr: 30,00 Euro
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